Honorarvertrag (Werkvertrag, Vertrag über eine freie Mitarbeit)
Honorarvertrag (Werkvertrag, Vertrag über eine freie Mitarbeit)
Up one levelDie nachfolgenden Ausführungen gelten für alle mit der HU
abzuschließenden Honorarverträge hinsichtlich der Prüfung zur Klärung
einer möglichen Sozialversicherungspflicht durch die
Clearingstelle.
Grundsätzlich können auch privat abzuschließende Honorarverträge zur
Prüfung eingereicht werden.
1. Allgemeine Hinweise
Alle mit der HU abzuschließenden Honorarverträge sind hinsichtlich
einer möglichen Sozialversicherungspflicht zu prüfen. Ziel der Prüfung
ist festzustellen, ob es sich bei der Vertragsaufgabe um eine
selbständige Tätigkeit oder um eine abhängige Beschäftigung (im
sozialversicherungsrechtlichen Sinne) handelt.
Ist vom/von der Auftraggeber/in zu erkennen, dass es sich bei der
Vertragsaufgabe nicht um eine selbständige Tätigkeit handelt, darf kein
Honorarvertrag abgeschlossen werden.
Werkverträge
können, Verträge über eine freie Mitarbeit
und sonstige Honorarverträge müssen der Clearingstelle zur Prüfung
vorgelegt werden.
Verträge mit Beschäftigten der HU sind ausnahmslos zur Prüfung
vorzulegen.
Die Prüfung hat vor Beginn der Vertragsrealisierung zu erfolgen.
Die Zuständigkeit der Clearingstelle erstreckt sich nicht auf Detailregelungen des Vertrages (insbesondere Honorarhöhe), die dezentral zu verantworten sind.
2. Verfahren
Der vorgesehene Vertragsentwurf (es sollten die vorgesehenen Vertragmuster Verwendung finden) ist mit allen dazu gehörenden Unterlagen (Begleitblatt, Auskunftsbogen) über die Verwaltung der jeweiligen Organisationseinheit (OE) - i.d.R. Verwaltungsleiter/in, Abteilungsleiter/in, Direktor/in - nach Vorprüfung der Vollständigkeit und der sachlichen Richtigkeit an die Clearingstelle zu senden.
Die Prüfung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen mit den
vollständigen Angaben und allen erforderlichen Unterschriften
vorliegen. Alle erforderlichen Angaben im Auskunftsbogen beziehen sich
ausschließlich auf den vorgesehenen Vertrag.
Die Vertragsaufgabe sollte hinreichend ausführlich formuliert sein.
Anderenfalls können Erläuterungen beigefügt werden.
Zwischeninformationen und Prüfergebnis werden mittels Begleitblatt an die OE gegeben.
Ist eine Statusfeststellung durch die DRV erforderlich, sind ggf. weiter Zuarbeiten durch die OE erforderlich. (Informationen zur Statusfeststellung finden Sie bei der DRV).