Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18.08.2006 in Kraft getreten.

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen zu verhindern und zu beseitigen. Aus diesem Gesetz ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten. Gemäß § 12 Abs. 2 AGG hat der Arbeitgeber insbesondere die Pflicht, die Beschäftigten auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinzuweisen und zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen zu schulen.

Die HU bietet dazu zielgruppenspezifische Weiterbildungsangebote (z.B. für Verwaltungsleitungen, Mitarbeiter/innen mit Personalverantwortung, Beschäftigte) an.

Beschäftigte und Mitarbeiter/innen mit Personalverantwortung melden sich bitte zu den verschiedenen Schulungsterminen im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Beruflichen Weiterbildung an. Bei Bedarf werden auch Inhouse-Veranstaltungen durchgeführt.

Die Aufgaben der Beschwerdestelle gem. § 12 Abs. 5 AGG werden im Präsidialbereich von  Frau Dr. Westerburg wahrgenommen.

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last modified 2011-01-03 14:50 VK
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