Humboldt-Universität zu Berlin - Haushaltsabteilung

Geldannahmestellen

Haushaltsrechtliche Grundlage für die Einrichtung und Verwaltung von Geldannahmestellen ist die Landeshaushaltsordnung von Berlin insbesondere Nr. 16 AV, Anlage 2 zu § 79 LHO (PDF).

Die konkrete Umsetzung der Bestimmungen der LHO an der Humboldt-Universität zu Berlin ist in den "Festlegungen zu Geldannahmestellen der Humboldt-Universität zu Berlin" (DOC), veröffentlicht in der HU-Information 02/2002 vom 25.01.2002, geregelt.

Die entsprechenden ausfüllbaren Vordrucke für die Beantragung von Geldannahmestellen, die Berechtigungen zur Annahme von Bargeld und für Änderungsmitteilungen finden Sie über die unten aufgeführten Links.

 

Vordrucke / Formulare