Humboldt-Universität zu Berlin - Rechtsabteilung

Aufgaben

Für wen werden wir tätig?

Die Rechtsabteilung unterstützt alle Organisationseinheiten der Universität, vor allem ihre zentralen Organe (z. B. Präsidium, Akademischer Senat), die Fakultäten (z. B. Berufungs- und Promotionskommissionen, Prüfungsausschüsse, Fakultätsverwaltungen) sowie die weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen (z. B. Interdisziplinäre Zentren, Integrative Forschungsinstitute oder Graduiertenschulen). Wir arbeiten zudem mit den Zentraleinrichtungen wie dem Computer- und Medienservice oder der Universitätsbibliothek und der zentralen Verwaltung zusammen (z. B. Abteilung für Personal und Personalentwicklung, Studienabteilung).

 

Die Rechtsabteilung berät nicht zu den persönlichen Belangen der Universitätsmitglieder.

 

Was machen wir?

Die Rechtsabteilung arbeitet in allen Rechtsgebieten, die für die Universität relevant sind. Sie beantwortet Fragen zur Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften, hilft bei der Erarbeitung der universitätseigenen Richtlinien und Satzungen, prüft Verträge und unterstützt bei der Formulierung von Bescheiden und rechtsrelevanten Schreiben. Außerdem führt sie die Gerichtsverfahren der Universität, etwa beim Verwaltungs- und Arbeitsgericht.

 

In einigen Bereichen werden die Rechtsfragen unmittelbar von der Fachabteilung mitbetreut, z. B. in Bau,- Miet- und Vergabesachen von der Technischen Abteilung, in Steuerangelegenheiten von der Haushaltsabteilung und in Drittmittel- und Promotionsangelegenheiten vom Servicezentrum Forschung.