
Alkoholverbot für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer
Per Dienstanweisung ist von allen Beschäftigten der Humboldt-Universität zu Berlin, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten hauptberuflich oder gelegentlich Kraftfahrzeuge führen, eine 0-Promille-Grenze einzuhalten.
Die Mitarbeitervertretungen Personalrat des Hochschulbereichs, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung wurden ordnungsgemäß beteiligt.
Die Dienstanweisung ist mit Rundschreiben vom 24.11.2004 veröffentlicht worden.