Anforderungsprofil
Jeder bestehende oder neu einzurichtende Arbeitsplatz stellt unterschiedliche Anforderungen an den/die Stelleninhaber/in oder Bewerber/in. Ein Anforderungsprofil beschreibt die zur Wahrnehmung des jeweiligen Aufgabengebietes geforderten formalen Voraussetzungen, fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen.
Formale Grundlage für das Anforderungsprofil ist der aktuelle Geschäftsverteilungsplan bzw. die Beschreibung des Aufgabenkreises oder die Dienstpostenbeschreibung.
Das Anforderungsprofil dient dem Personalmanagement und bildet die Basis für die Beurteilung der von Beamten/innen u.a. des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, des Bibliotheksdienstes, des Bautechnischen Verwaltungsdienstes und in den Laufbahnen des Akademischen Rats und des Studienrats im Hochschuldienst erbrachten Leistungen (Dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten des Verwaltungs- und Bibliotheksdienstes und Dienstliche Beurteilung von Beamtinnnen und Beamten in den Laufbahnen des Akademischen Rats und des Studienrats im Hochschuldienst).
Das Anforderungsprofil ist vor Einrichtung eines Aufgabengebietes zu erstellen bzw. vor Änderung des Aufgabengebietes entsprechend anzupassen. Verantwortlich ist der/die jeweils zuständige Dienstvorgesetzte.
Rechtliche Grundlagen
Rundschreiben/Informationen
- Leitfaden Anforderungsprofile 01.06.2006
Vordrucke/Formulare zu diesem Thema
- Vermerk über ein Beurteilungsgespräch
- Anforderungsprofil (Verwaltungs- und Bibliothekesdienst)
- Anforderungsprofil (Akademischer Rat und Studienrat im Hochschuldienst)