
Besoldungsdienstalter
Das Grundgehalt der Universitätsprofessoren der -auslaufenden- Besoldungsordnung C wird nach Stufen bemessen, die sich nach dem Besoldungsdienstalter (BDA) bestimmen. Dieses wurde bei Beginn des Beamtenverhältnisses festgelegt.
Die Besoldungsordnung W (Universitätsprofessoren und Juniorprofessoren) sieht keine Stufen, die Besoldungsordnung A sieht seit dem 01.08.2011 Erfahrungsstufen vor.
Diese Darstellung kann nur einen allgemeinen Überblick geben. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gern Ihre Personalstelle für Beamte.