
Jubiläum
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Tarifbeschäftigte. Sofern im Einzelfall abweichende Regelungen für einzelne Beschäftigungsgruppen gelten, erwähnen wir das gesondert.
Die Beschäftigten erhalten anlässlich der Vollendung einer 25-, 40- und 50-jährigen Dienstzeit im öffentlichen Dienst eine Dankurkunde. Diese wird auf Wunsch von der Leiterin / vom Leiter des jeweiligen Einsatzbereiches überreicht.
Bei einem 40-jährigen Jubiläum besteht auf Wunsch die Möglichkeit, das Jubiläum in der Humboldt-Zeitung veröffentlichen zu lassen.
Als Jubiläumsgeld erhalten die o. g. Beschäftigten gemäß § 23 Abs. 2 TV-L HU bei Vollendung einer Beschäftigungszeit
- von 25 Jahren: 350,00 EUR
- von 40 Jahren: 500,00 EUR.
Teilzeitbeschäftigte erhalten des Jubiläumsgeld in voller Höhe.
Für übergeleitete Beschäftigungsverhältnisse gilt nach § 14 Abs 2 TVÜ-L HU folgende Besonderheit: Zeiten, die bis zum 31.03.2010 abgeleistet wurden, die anerkannte Dienstzeit waren (§ 39 BAT), nach § 39 BAT-O bzw. § 37 BMTG-O anerkannte Beschäftigungszeit bzw. nach § 37 BMT-G i. V. m. §§ 9, 9 a des BTV Nr. 1 zum BMT-G anerkannte Jubiläumszeit waren, werden als Beschäftigungszeit im Sinne des § 34 Abs. 3 TV-L HU berücksichtigt.
Die Jubiläumszuwendung ist steuer- und beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Aus Anlass des Jubiläums wird gemäß § 29 Abs. 1 Buchstabe d) TV-L HU ein Tag Freistellung von der Arbeit gewährt.
Weitere Auskünfte bezüglich des Jubiläumsgeldes an der Humboldt-Universität zu Berlin erteilt Ihre zuständige Personalstelle.
Für Beamte ist ab dem 01.01.2005 die Jubiläumsregelung entfallen.
Rechtliche Grundlagen zu diesem Thema
- TVÜ-Länder HU nicht offizielle Arbeitsfassung - Gesamttext - Stand: 09.11.2011
- TV-L HU_Gesamttext nicht offizielle Arbeitsfassung - Gesamttext - Stand: 04.06.2012