
Stellenfreigabe
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter und Beamtinnen und Beamte gleichermaßen. Sofern im Einzelfall abweichende Regelungen für einzelne Beschäftigtengruppen gelten, wird darauf gesondert hingewiesen.
Freigabemodalitäten für Beschäftigungspositionen/Mittel studentischer Hilfskräfte werden hier nicht dargestellt. Informationen sind unter dem Stichwort Studentische Hilfskräfte abrufbar.
- Beantragung von Ausschreibungen
- Beantragung von Einstellungen u. a. personellen Maßnahmen wie z. B. Weiterbeschäftigung, Arbeitszeiterhöhung
1. Beantragung von Ausschreibungen
Der Stellenausschreibung ist ein gesonderter Abschnitt gewidmet. Dort finden Sie nähere Informationen zur Beantragung von Ausschreibungen.
2. Beantragung von Einstellungen u. a. personellen Maßnahmen wie z. B. Weiterbeschäftigung, Arbeitszeiterhöhung
Einstellungen sind von einem Bereich per Einstellungsvordruck zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt
- bei Haushaltsmitteln über die Fakultätsverwaltung direkt an das Referat Personalwirtschaft
- bei Drittmitteln über die Fakultätsverwaltung und die Forschungsabteilung (Mittelfreigabe) an das Referat Personalwirtschaft.
Der Vordruck Einstellungsantrag (s.u.) hat bei Einreichung folgende Unterschriften des antragstellenden Bereiches zu tragen:
- Fachvorgesetzte/r bei Drittmitteln Projektleiter/in
- Verwaltungsleiter/in bzw. Leiter/in des Bereiches
- Frauenbeauftragte
- ggf. Schwerbehindertenvertreter/in
Darüber hinaus sind die im Vordruck genannten Unterlagen beizufügen.
Weitere Auskünfte bezüglich der Freigabe von Stellen/Mitteln erhalten Sie in der Verwaltungs- bzw. Abteilungsleitung der jeweiligen Fakultät/des Bereiches.
Rundschreiben/Informationen zu diesem Thema
- Zusagen in Personalangelegenheiten 18.01.2018
Vordrucke/Formulare zu diesem Thema
- Antrag auf Einstellung - für Drittmittelbeschäftigte
- Antrag auf Einstellung - für Beschäftigte aus Haushaltsmitteln/Programmpauschale