
Tagegelder
Rechtliche Grundlagen zu diesem Thema finden Sie im Bundesreisekostengesetz (BRKG).
Abweichend zu § 4 Abs. 1 BRKG sind im Land Berlin gemäß § 54 LBG Fahrkosten bei Bahnfahrten grundsätzlich nur bis zur Höhe der 2. Klasse erstattungsfähig.