
Telearbeit
Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn Beschäftigte ihre individuelle regelmäßige Arbeitsleistung im Wechsel zwischen der häuslichen Arbeitsstätte und der Beschäftigungsstelle erbringen.
Durch die Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit (DV
Telearbeit) wird der organisatorische Rahmen für die Anwendung
alternierender Telearbeit an der HU festgelegt. Insbesondere regelt sie Antragstellung, Finanzierung, Einrichtung der häuslichen Arbeitsstätte und datenschutzrechtliche Fragen.
Die Dienstvereinbarung gilt für alle Tarifbeschäftigten der HU.
Ansprechpartner: unmittelbare Dienstvorgesetzte
Vordrucke/Formulare zu diesem Thema
- Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit zwischen dem Präsidium und dem Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität zu Berlin