
Arbeitszeit
Tarifbeschäftigte
Wissenschaftliches Personal und Verwaltungs- und technisches Personal im Arbeitsverhältnis
Wissenschaftliches Personal und Verwaltungs- und technisches Personal im Arbeitsverhältnis
1. Allgemein
Die regelmäßige (volle) Arbeitszeit beträgt gemäß Protokollnotiz zu § 6 Abs. 1 TV-L HU ab 01.12.2017 39 Stunden und 24 Minuten.
Die individuell vereinbarte Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag als Prozentsatz der regelmäßigen Arbeitszeit angegeben, also nicht „19,7 Wochenstunden“, sondern „50 % der regelmäßigen Arbeitszeit“.
Ändert sich die tarifliche regelmäßige Arbeitszeit, ändert sich entsprechend auch die individuell vereinbarte abweichende Arbeitszeit, ohne dass es einer Vertragsänderung bedarf.
Feste Stundenvereinbarungen werden von der Humboldt-Universität nicht angeboten.
Der 24. und 31. Dezember sind an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitsfreie Tage.
2. Lehrverpflichtung
Ist wissenschaftliches Personal zur Lehre verpflichtet, ist die Lehrleistung Teil der individuell vereinbarten Arbeitszeit. Der Umfang der Lehrverpflichtung ergibt sich aus der Lehrverpflichtungsverordnung –LVVO-.
3. Arbeitszeitverringerung
Eine Verringerung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Entsprechende Anträge sind wohlwollend zu prüfen, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Beschäftigungsbereich sollen sich um eine einvernehmliche Regelung bemühen. Sind Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, soll den Anträgen entsprochen werden.
Der Antrag kann formlos bei der Personalstelle gestellt werden und soll die Stellungnahme der bzw. des Vorgesetzten und der Verwaltungsleitung enthalten.
4. Arbeitszeiterhöhungen
Arbeitszeiterhöhungen bis zur vollen regelmäßigen Arbeitszeit sind möglich, wenn entsprechende Haushalts- oder Drittmittel verfügbar sind.
5. Gleitende Arbeitszeit
Für das Verwaltungs- und technische Personal und ggf. auch das wissenschaftliche Personal gilt die gleitende Arbeitszeit. Die Bedingungen im Einzelnen sind in der Dienstvereinbarung über die Gleitende Arbeitszeit geregelt.
Rechtliche Grundlagen zu diesem Thema
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Dienstvereinbarung über die Gleitende Arbeitszeit
- TV-L HU_Gesamttext nicht offizielle Arbeitsfassung - Gesamttext - Stand: 04.06.2012
- Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO)
- Angleichung der Entgelthöhe an die der übrigen Bundesländer und Erhöhung der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten ab Dezember 2017, Gleitzeiterfassung
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