
Gleitende Arbeitszeit
Seit dem 01. April 2004 ist die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit (DV Gleitzeit) in Kraft. Sie gilt für das nichtwissenschaftlich tätige Personal des Hochschulbereichs der HU, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Wissenschaftliches Personal kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Vorgesetzten an der Gleitzeit teilnehmen. (vgl. § 1 Abs. 1 DV Gleitzeit).
Da es in Einzelfällen zu Nachfragen kommen kann, haben wir zu einigen Punkten klarstellende Erläuterungen und Hinweise in das untenstehende Informationsschreiben aufgenommen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Referat Personalstelle Beamte bzw. Personalstelle Tarifbeschäftigte.
Rechtliche Grundlagen zu diesem Thema
Rundschreiben/Informationen zu diesem Thema
- Gleitende Arbeitszeit 18.03.2004
Links zu diesem Thema
- Gleitzeiterfassungsbogen Für MS Excel und Open Office - NICHT für studentische Hilfskräfte geeignet!
- Gleitzeiterfassungsbogen - Ausfüllhinweise Für MS Excel und Open Office - NICHT für studentische Hilfskräfte geeignet!
- Hitzeregelungen
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